Bulgarien Firmengründung
Seit 01.01.2007 Mitglied der Europäischen Union
Bulgarien ist 01.01.2007 Mitglied der Europäischen Union (EU) und nimmt am freien Warenverkehr, an Dienstleistungen sowie der Personenfreizügigkeit und am freien Kapital- und Zahlungsverkehr teil.
Im Vergleich zu anderen EU-Staaten hat Bulgarien einen sehr niedrigen Körper-Steuersatz. Ein Steuerparadies innerhalb der europäischen Union. Dieser liegt bei gerade mal 10 % auf Unternehmensgewinne und einen einheitlichen Steuersatz von 10 % auf das Einkommen von Privatpersonen.
Standort Bulgarien
Bulgarien hat eine gute Lage im Südosten Europas. Ein weiterer Vorteil, Bulgarien befindet sich in der Nähe zu Rumänien, Russland und der Ukraine, der Türkei und dem Nahen Osten.
Legalität
Häufig denken Gründer Auslandsgesellschaften sind Illegale Gesellschaftsgründungen oder Briefkastengesellschaften zur Steuerhinterziehung. Das stimmt allerdings meist nur wenn es sich um Offshore Länder handelt. Wir gründen und betreuen nur Bulgarische Gesellschaften, die einer steuerlichen Prüfung in Bulgarien standhalten und rechtlich einwandfrei betrieben werden können. Dies explizit im Geschäftsverkehr innerhalb der Europäischen Union.
Der gesamte Gründungsakt wird in Bulgarien Anwaltlich begleitet. Auch die Verwaltung sowie steuerliche, buchhalterische Betreuung erfolgt von in Bulgarien ansässigen registrierten Personen und Gesellschaften.
Rechtssicherheit: Niederlassungsfreiheit
Über allem schwebt das hohe Rechtsgut der
EU-Niederlassungsfreiheit, so dass eine bulgarische
GmbH und nachvollziehbare Hinweise auf eine dortige Geschäftstätigkeit im Normalfall das Bestehen einer Schein- oder Briefkastenfirma ausschließen – selbst wenn in Bulgarien nur eine Minimalausstattung vorhanden ist!
Sprechen Sie mit uns wir haben die entsprechenden Mittel und Erfahrungen.
Link http://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/40/niederlassungsfreiheit-und-dienstleistungsfreiheit
Wer darf eine Gesellschaft in Bulgarien gründen.
Man muss nicht in Bulgarien wohnen um eine Firma zu gründe. Bulgarien erlaubt jedem EU-Bürger eine Firma zu besitzen und zu leiten. Trotzdem können zwecks Identitätsschutzes Treuhänder eingesetzt werden. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort, in Bulgarien ansässig ist, außerdem muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese Vorgaben würde zum Beispiel ein deutsches Finanzamt die Firma nicht anerkennen und Probleme bereiten. Wir vermieten Ihnen ein reales Büro und richten eine Betriebsstätte ein, die alle steuerlichen Anforderungen zweifelsfrei erfüllt.
Wir halten uns an folgende Grundlagen:
> Rechtssichere zweisprachige Gründungen per Anwalt
> Klare garantierte Kosten im verbindlichem Gründungsangebot
> Kosten-Transparenz der Folgekosten der neugegründeten Gesellschaft
> Nach Gründungsabschluss absolute Kanzlei oder Partner-Wahlfreiheit
für Steuer, Buchhalterische oder Office Vertragspartner.
> Für alle Anforderungen die passende Lösung zu finden
Mit dieser Strategie sind wir bereits seit über 10 Jahren in Bulgarien/Sofia positioniert.
Wir sind darauf bestrebt, dass jeder Mandant zufrieden ist und mit seiner Firmengründung keine Risiken eingeht, sondern mit einer legalen bulgarischen Firmengründung nicht nur eine Steuerersparnis erzielt. Eine Firma zu betreiben, die einen echten Geschäftsbetrieb in Bulgarien aufnimmt, verursacht natürlich Kosten für Domiziloffice, die buchhalterische sowie steuerliche Betreuung. Das ist die Formel, um nicht nur eine legale Steuerersparnis zu erzielen sondern erfolgreich den Bulgarischen Standort zu nutzen.
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